Wer in der Apotheke was darf
In keinem anderen Bereich dieses Portals regelt das Gesetz so genau, wer welche Handgriffe erledigen darf. Die Apothekenbetriebsordnung unterscheidet pharmazeutisches Personal, das Arzneimittel abgeben und beraten darf, von Personal, das diese Tätigkeiten nicht übernehmen darf. Daraus ergeben sich drei Wege in die Apotheke, die in Stellenanzeigen klar getrennt sind.
Apothekerinnen und Apotheker haben Pharmazie studiert, ein praktisches Jahr abgeleistet und die Approbation erhalten. Nur sie dürfen eine Apotheke leiten, und die pharmazeutische Arbeit der übrigen Beschäftigten geschieht unter ihrer Aufsicht.
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sind nach dem PTA-Gesetz ausgebildet. Die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre, davon ein halbes Jahr Praktikum in einer Apotheke, und endet mit einer staatlichen Prüfung. PTA beraten am Handverkaufstisch, geben Arzneimittel ab, stellen Rezepturen her und prüfen Ausgangsstoffe im Labor.
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte absolvieren eine dreijährige Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie verantworten Einkauf, Warenwirtschaft, Lager, Abrechnung mit den Krankenkassen und häufig das Marketing. Arzneimittel an Kunden abgeben dürfen sie nicht.
Öffnungszeiten und Notdienst
Apotheken haben lange Öffnungszeiten, und fast alle haben samstags geöffnet. Dazu kommt der Notdienst, den die Apothekerkammern reihum verteilen: Jede Apotheke ist in festen Abständen nachts, am Wochenende oder an Feiertagen dienstbereit. Wie oft das vorkommt, hängt an der Dichte der Apotheken in der Region. Auf dem Land trifft es eine Apotheke deutlich häufiger als in der Stadt.
Für Bewerbungen ist deshalb die Frage wichtig, wer den Notdienst übernimmt und wie er ausgeglichen wird – mit Freizeit, Zuschlag oder beidem. Teilzeit ist in Apotheken weit verbreitet und meist gut planbar.
Tarife
Für Apothekenbeschäftigte gibt es einen Bundesrahmentarif zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und der Gewerkschaft ADEXA. In Nordrhein gilt ein eigener Tarif der dortigen Tarifgemeinschaft. Verbindlich sind beide nur, wenn die Apotheke dem Arbeitgeberverband angehört; viele andere orientieren sich daran. Der Tarif staffelt nach Berufsgruppe und Berufsjahren, nicht nach Aufgaben, weshalb Zusatzaufgaben wie Filialverantwortung oder Heimversorgung meist frei vereinbart werden.
Filialen, Spezialisierung und andere Arbeitsorte
Eine Apothekerin darf neben ihrer Hauptapotheke bis zu drei Filialen betreiben. Jede Filiale braucht eine Filialleitung mit Approbation, und genau diese Stellen sind gesucht. Daneben gibt es Apotheken mit Schwerpunkten: Heimversorgung mit Verblisterung, Herstellung von Zytostatika oder parenteraler Ernährung, Versorgung von Arztpraxen mit Sprechstundenbedarf.
Außerhalb der öffentlichen Apotheke arbeiten Apotheker und PTA in Krankenhausapotheken, in Versandapotheken, in der Industrie, bei Krankenkassen und in Prüflaboren. Hinzu gekommen sind pharmazeutische Dienstleistungen wie die Medikationsanalyse, die von den Kassen vergütet werden und in manchen Apotheken eigene Stellenanteile bekommen.
Worauf in der Anzeige zu achten ist
Ob eine Stelle Rezeptur, Labor, Beratung oder Warenwirtschaft meint, steht oft nur zwischen den Zeilen. Aufschlussreich sind Hinweise auf Heimversorgung, Sterilherstellung oder ein Botendienst. Aktuelle Angebote zeigt die Trefferliste zum Stichwort PTA.