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Fachbereich

Podologie

3 offene Stellen, die neueste zuerst. Zugeordnet ist jede Anzeige über den Beruf in ihrem Titel; was die Stellen dieses Bereichs ausmacht, steht weiter unten.

Berufsbilder

Die Berufe dieses Bereichs

Mit Beschreibung des Alltags, Ausbildungsweg und Gehaltsangaben.

Podologe

Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen an Füßen und Nägeln, vor allem bei Menschen mit Diabetes und anderen Risikoerkrankungen. Der Beruf ist durch das Podologengesetz geregelt und setzt eine staatliche Prüfung voraus.

Offene Stellen
2
Monatsbrutto
2.200 – 3.800 €

Offene Stellen

3 Anzeigen, angezeigt 1 bis 3

Auszählung

Wie die Stellen hier aussehen

Gezählt über die heutigen Anzeigen dieses Bereichs. Das ist ein Blick in den eigenen Bestand und keine Statistik über den Arbeitsmarkt – morgen sehen die Zahlen etwas anders aus.

Anzeigen im Bereich
3
In Vollzeit
100 %
3 Anzeigen
In Teilzeit
100 %
3 Anzeigen

Häufigste Berufe

Berufe dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Beruf Anzeigen
Podologe 2

Häufigste Orte

Standorte dieses Bereichs nach Zahl der Anzeigen
Ort Anzeigen
Gütersloh bei Bielefeld 1
Halle (Saale) 1
Hohen Neuendorf bei Berlin 1

Anstellungsarten

Verteilung der Anstellungsarten in diesem Bereich
Art Anzeigen Anteil
Feste Anstellung 3 100 %

Bezogen auf alle Anzeigen des Bereichs. Wo die Anzeige keine Anstellungsart nennt, fehlt sie in der Tabelle – die Anteile ergeben deshalb nicht immer zusammen hundert Prozent.

Über den Fachbereich

Medizinische Fußpflege mit geschützter Bezeichnung

Podologinnen und Podologen behandeln Füße, an denen etwas krankhaft verändert ist: eingewachsene und verdickte Nägel, Hühneraugen, Schwielen, Druckstellen und vor allem die Füße von Menschen mit Diabetes, bei denen eine kleine Verletzung zu einer schweren Wunde werden kann. Dazu kommen Nagelkorrekturspangen, Druckentlastungen aus Silikon und die Beratung zu Schuhen und Pflege.

Der Beruf ist im Podologengesetz geregelt. Die Ausbildung findet an Berufsfachschulen statt, verbindet Theorie mit praktischer Arbeit am Patienten und endet mit einer staatlichen Prüfung. Geschützt sind die Bezeichnungen „Podologin“ und „Podologe“ ebenso wie „medizinische Fußpflegerin“ und „medizinischer Fußpfleger“. Wer nur kosmetische Fußpflege gelernt hat, darf sich so nicht nennen. In Stellenanzeigen ist das der wichtigste Unterschied, und er steht nicht immer im Titel.

Heilmittel und Selbstzahler

Die podologische Therapie ist ein Heilmittel. Ärztinnen und Ärzte können sie verordnen, vor allem beim diabetischen Fußsyndrom und inzwischen auch bei einigen anderen Erkrankungen, die vergleichbare Schäden an den Füßen verursachen. Abrechnen darf eine Praxis diese Behandlungen nur mit Kassenzulassung, und die setzt die staatliche Anerkennung als Podologin und geeignete Praxisräume voraus.

Neben den verordneten Behandlungen steht ein großer Selbstzahleranteil. Viele Praxen bieten beides an, und damit ändert sich die Arbeit: Bei verordneter Therapie zählt die genaue Dokumentation für die Abrechnung, bei Selbstzahlern die Terminplanung und das Gespräch.

Wo gearbeitet wird

Der größte Teil der Stellen liegt in podologischen Praxen. Viele davon sind klein und bestehen aus der Inhaberin und wenigen Angestellten. Daneben gibt es Stellen in Diabeteszentren, in Fußambulanzen von Kliniken, in Praxen für Orthopädie und in Sanitätshäusern mit eigenem Behandlungsraum.

Hausbesuche gehören in vielen Praxen dazu, besonders in Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Sie bedeuten Fahrzeiten, wechselnde Arbeitsbedingungen und eine mobile Ausstattung. Wer sich bewirbt, sollte fragen, wie hoch der Anteil ist und ob ein Dienstwagen gestellt oder die Fahrt erstattet wird.

Was der Beruf verlangt

Podologie ist Präzisionsarbeit. Gearbeitet wird sitzend, oft vorgebeugt und mit rotierenden Instrumenten, die Staub erzeugen. Absaugung, Schutzbrille und Mundschutz sind Standard, die Aufbereitung der Instrumente nach Hygieneplan ist fester Teil des Arbeitstags. Bei Risikopatienten kommt Verantwortung hinzu: Eine übersehene Druckstelle kann schwerwiegende Folgen haben, und die Rückmeldung an die behandelnde Ärztin gehört zur Arbeit.

Die Arbeitszeiten sind praxisüblich und gut planbar, Wochenend- und Nachtdienste gibt es nicht. Teilzeitstellen sind verbreitet.

Bezahlung und Selbstständigkeit

Eine Tarifbindung ist in podologischen Praxen die Ausnahme. Die Spielräume einer Praxis hängen an der Vergütung, die mit den Krankenkassen verhandelt wird, und am Anteil der Selbstzahler. Viele Podologinnen machen sich nach einigen Jahren selbstständig; der Bedarf ist in vielen Regionen größer als das Angebot an Praxen.

Aktuelle Stellen finden sich in der Trefferliste zum Stichwort Podologe.

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