Drei Qualifikationen, drei Rollen auf dem Fahrzeug
Im Rettungsdienst entscheidet die Qualifikation darüber, wo jemand eingesetzt werden darf – nicht die Erfahrung und nicht der Wunsch des Arbeitgebers. Die Landesrettungsdienstgesetze legen fest, wer auf einem Rettungswagen, einem Krankentransportwagen oder einem Notarzteinsatzfahrzeug sitzen muss.
Der Notfallsanitäter ist der höchste nichtärztliche Abschluss. Die Ausbildung dauert drei Jahre, ist im Notfallsanitätergesetz geregelt und endet mit einer staatlichen Prüfung; die Berufsbezeichnung ist geschützt. Auf dem Rettungswagen trägt er die Verantwortung für die Versorgung, bis ein Notarzt eintrifft, und darf in festgelegten Lagen auch heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen.
Der Rettungssanitäter wird nach Landesrecht in einer mehrmonatigen Ausbildung aus Lehrgang, Klinikpraktikum und Wachenpraktikum qualifiziert. Er fährt den Rettungswagen als zweite Kraft und den Krankentransport als verantwortliche. Der Rettungshelfer ist die kürzeste Qualifikation und vor allem im qualifizierten Krankentransport gefragt.
Eine eigene Rolle hat die Leitstelle. Disponentinnen und Disponenten nehmen Notrufe an, fragen strukturiert ab und alarmieren die Fahrzeuge. Verlangt wird fast immer Einsatzerfahrung als Notfallsanitäter, in integrierten Leitstellen häufig zusätzlich eine feuerwehrtechnische Ausbildung.
Wer ausschreibt
Getragen wird der Rettungsdienst von den Kreisen und kreisfreien Städten. Durchgeführt wird er von Berufsfeuerwehren, kommunalen Eigenbetrieben, Hilfsorganisationen und privaten Unternehmen, die einen Rettungswachenbereich im Auftrag übernommen haben. Dazu kommen Krankentransportfirmen, Werkfeuerwehren großer Industriestandorte, Kliniken mit eigenem Intensivtransport und die Luftrettung.
Für die Bezahlung ist dieser Unterschied der wichtigste: Kommunale Arbeitgeber zahlen nach TVöD, Hilfsorganisationen nach eigenen Tarifverträgen wie dem des DRK oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien, private Anbieter teils nach Haustarif und teils ohne Tarif. Steht in der Anzeige nichts dazu, lohnt die Frage im ersten Gespräch.
Dienstplan und Belastung
Gearbeitet wird rund um die Uhr, an Wochenenden und Feiertagen. Viele Wachen fahren Zwölf-Stunden-Schichten, manche noch Vierundzwanzig-Stunden-Dienste mit Bereitschaftsanteilen. Weil Bereitschaft nur teilweise als Arbeitszeit zählt, liegt die vereinbarte Wochenarbeitszeit mitunter über der in anderen Berufen üblichen. Wie die Dienste geschnitten sind und ob es ein Wunschdienstplansystem gibt, unterscheidet zwei Stellen oft stärker als die Eingruppierung.
Die Belastung ist körperlich und seelisch. Patienten werden getragen, Einsätze enden nicht immer gut, und die Nachbesprechung belastender Einsätze ist nicht überall geregelt. Gute Arbeitgeber haben dafür ein festes Angebot und nennen es.
Worauf bei Anzeigen zu achten ist
Fast jede Stelle auf dem Rettungswagen verlangt einen Führerschein der Klasse C1, weil die Fahrzeuge schwerer sind als ein Pkw. Wer ihn noch nicht hat, fragt, ob der Arbeitgeber ihn bezahlt. Ebenso wichtig ist die Frage nach der Fortbildung: Die Landesgesetze schreiben sie jährlich vor, und es macht einen Unterschied, ob sie in der Dienstzeit stattfindet oder in der Freizeit.
Wer erst einsteigen will, sucht nach Ausbildungsplätzen zum Notfallsanitäter. Sie werden von den Wachen selbst ausgeschrieben und vergütet; die Bewerbungsfristen liegen oft Monate vor dem Ausbildungsbeginn. Einen Überblick über die aktuellen Angebote gibt die Trefferliste mit dem Stichwort Notfallsanitäter.