Arztpraxen und private Dialysezentren sind meist nicht tarifgebunden, das Gehalt wird frei verhandelt und hängt stark von Fachgebiet, Fachweiterbildung und Region ab; MVZ in Trägerschaft kommunaler oder Universitätskliniken zahlen dagegen oft nach TVöD oder TV-L, konfessionelle Träger nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Zuschläge für Samstags- oder Nachtdialyse sind in den Werten nicht enthalten.
Orientierungswerte, keine amtliche Statistik: abgeleitet aus veröffentlichten
Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen, nicht selbst gemessen. Wo ein
Tarifvertrag gilt, ist er die genauere Quelle. Wo keiner gilt, entscheiden Praxis
oder Träger, Region, Zusatzqualifikationen und das Gespräch – und die Spanne ist
dann breiter, als drei Zeilen zeigen können.
Jahresbrutto = 12 × Monatswert, ohne Urlaubs- und
Weihnachtsgeld und ohne Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Notdienste – die
hängen am Arbeitgeber und am Dienstplan.