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Bewerbung

Bewerbung als MFA oder ZFA: was eine Praxis wissen will

Eine Praxis liest Bewerbungen von Fachangestellten anders als ein Büro. Welche Angaben in Lebenslauf und Anschreiben den Ausschlag geben, welche Nachweise bereitliegen sollten und was beim Probearbeiten zu klären ist.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Wer in einer Arztpraxis oder einer Zahnarztpraxis über eine Bewerbung entscheidet, hat dafür selten viel Zeit. Meist ist es die Praxisinhaberin selbst oder die Praxisleitung, und gelesen wird zwischen zwei Patienten oder nach Feierabend. Gesucht wird dabei nicht nach Begeisterung, sondern nach einer Antwort auf eine praktische Frage: Kann diese Person bei uns ab dem ersten Monat einen Teil der Arbeit übernehmen, ohne dass jemand daneben stehen muss?

Darauf sollte eine Bewerbung als Medizinische oder Zahnmedizinische Fachangestellte zugeschnitten sein. Das klingt nüchtern, macht die Sache aber leichter: Es geht weniger um Formulierungen als um die richtigen Angaben an der richtigen Stelle.

Der Lebenslauf ist das wichtigste Dokument

In Praxen wird der Lebenslauf zuerst gelesen und oft als einziges Dokument vollständig. Er sollte deshalb nicht nur Stationen nennen, sondern zeigen, was Sie dort getan haben.

Die Fachrichtung gehört zu jeder Station. „Medizinische Fachangestellte, Praxis Dr. Muster“ sagt wenig. „Medizinische Fachangestellte in einer internistischen Hausarztpraxis mit drei Ärzten“ sagt der Leserin sofort, welche Abläufe Sie kennen. Bei Zahnarztpraxen gilt dasselbe: allgemeine Zahnheilkunde, Kieferorthopädie, Oralchirurgie oder Implantologie sind verschiedene Arbeitsplätze.

Die Aufgaben konkret benennen. Statt „Assistenz und Verwaltung“ lieber aufzählen, was tatsächlich zu Ihrem Alltag gehörte:

  • Empfang und Terminplanung, gegebenenfalls mit Telefonaufkommen und Zahl der Behandler
  • Blutentnahmen, EKG, Lungenfunktion, Langzeitmessungen, Impfassistenz
  • Assistenz am Behandlungsstuhl, Assistenz bei chirurgischen Eingriffen
  • Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung, wenn Sie dafür qualifiziert sind
  • Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten
  • Abrechnung, mit dem Regelwerk: EBM und GOÄ in der Arztpraxis, BEMA und GOZ in der Zahnarztpraxis
  • Ausbildung von Auszubildenden, Dienstplanung, Bestellwesen

Das Praxisverwaltungssystem beim Namen nennen. Jede Praxis arbeitet mit einer bestimmten Software, und die Einarbeitung darin kostet Zeit. Wer dasselbe System schon kennt, hat einen echten Vorteil, und wer zwei oder drei verschiedene kennt, zeigt, dass ein Wechsel kein Problem ist.

Lücken nüchtern erklären. Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder eine Phase in einem anderen Beruf sind in diesem Berufsfeld häufig und kein Makel. Eine Zeile mit Zeitraum und Grund genügt. Wer nach längerer Pause zurückkehrt, nennt Auffrischungskurse oder Hospitationen, falls es welche gab.

Nachweise, die bereitliegen sollten

Praxen sind gesetzlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten die Qualifikation ihres Personals nachzuweisen. Diese Nachweise sollten nicht erst nach der Zusage gesucht werden.

  • Das Prüfungszeugnis der Ärztekammer oder der Zahnärztekammer. Es belegt den Berufsabschluss und gehört in die Anlagen.
  • Die Kenntnisse im Strahlenschutz, falls Sie Röntgenaufnahmen anfertigen. Diese Kenntnisse müssen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Das Datum der letzten Aktualisierung gehört in den Lebenslauf, weil die Praxis es ohnehin prüfen muss.
  • Fortbildungszertifikate wie Prophylaxeassistenz, Verwaltungsassistenz, VERAH, NäPa, ambulantes Operieren oder Wundversorgung. Sie entscheiden oft über die Eingruppierung.
  • Sachkundenachweise für die Aufbereitung von Medizinprodukten, falls Sie einen eigenen Lehrgang dazu besucht haben.
  • Arbeitszeugnisse der bisherigen Praxen, sofern vorhanden.

Ein Punkt kommt in der Regel erst vor Arbeitsbeginn: Beschäftigte in Arzt- und Zahnarztpraxen müssen einen ausreichenden Schutz gegen Masern nachweisen, sofern sie nach 1970 geboren sind. Viele Praxen fragen außerdem nach dem Impfschutz gegen Hepatitis B. Beides gehört nicht ins Anschreiben, sollte aber griffbereit sein.

Das Anschreiben: kurz und auf diese Praxis bezogen

Ein Anschreiben für eine Praxisstelle braucht nicht mehr als eine Seite, oft genügt eine halbe. Es sollte drei Fragen beantworten.

Warum diese Praxis? Ein Satz, der zeigt, dass Sie sich die Praxis angesehen haben, reicht: die Fachrichtung, ein Schwerpunkt, die Lage, ein Angebot wie Prophylaxe oder ambulante Operationen. Allgemeine Sätze über die Freude am Umgang mit Menschen liest die Praxis in fast jeder Bewerbung und überspringt sie.

Was bringen Sie für diese Stelle mit? Hier steht der Teil Ihrer Erfahrung, der zur Anzeige passt. Sucht die Praxis jemanden für den Empfang, gehören Terminorganisation, Telefon und Abrechnung nach vorn. Sucht sie Assistenz für Eingriffe, die Assistenzerfahrung und die Hygiene.

Was ist organisatorisch zu wissen? Gewünschter Stundenumfang, frühester Eintrittstermin und gegebenenfalls Ihre Kündigungsfrist. In Praxen, in denen Teilzeitmodelle verbreitet sind, ist eine klare Angabe zu den möglichen Tagen und Uhrzeiten hilfreicher als die Formulierung „flexibel“.

Die Gehaltsvorstellung

Viele Anzeigen bitten um eine Gehaltsvorstellung. Nennen Sie eine konkrete Monatszahl als Bruttobetrag und für die angegebene Wochenstundenzahl. Eine Spanne wird in der Regel am unteren Ende gelesen.

Als Orientierung dienen die Gehaltstarifverträge für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, auch wenn die Praxis nicht tarifgebunden ist. Sie staffeln nach Berufsjahren und, bei MFA, nach Tätigkeitsgruppen, die unter anderem von abgeschlossenen Fortbildungen abhängen. Wer eine Fortbildung abgeschlossen hat, kann mit dieser Einordnung argumentieren. Für den eigenen Beruf zeigt außerdem der Gehaltsvergleich dieses Portals Orientierungswerte nach Erfahrungsstufe, sofern es für den Beruf schon ein Profil gibt.

Probearbeiten und Vorstellungsgespräch

In Praxen ist ein Probearbeitstag weit verbreitet. Er ist für beide Seiten nützlich: Sie sehen, wie das Team arbeitet, und die Praxis sieht, wie Sie sich in die Abläufe einfügen. Klären Sie vorher, wie der Tag aussehen soll. Ein Tag, an dem Sie zusehen und Fragen stellen, ist etwas anderes als ein Tag, an dem Sie eigenständig Patienten versorgen. Wird voll mitgearbeitet, ist auch zu klären, ob der Tag bezahlt wird.

Im Gespräch selbst lohnen sich eigene Fragen, die zeigen, dass Sie den Alltag kennen: Wie viele Behandler und Fachangestellte arbeiten in der Praxis? Wie sind Empfang und Behandlung verteilt? Wie werden Überstunden in Stoßzeiten ausgeglichen, etwa zum Quartalsende? Werden Fortbildungen bezahlt, und gibt es dafür freie Tage? Die Antworten sagen viel darüber, wie die Praxis organisiert ist.

Wenn Sie wechseln oder neu einsteigen

Wer die Fachrichtung wechselt, sollte im Anschreiben einen Satz dazu sagen, warum. Ein Wechsel aus der Hausarztpraxis in die Kardiologie oder aus der allgemeinen Zahnheilkunde in die Kieferorthopädie ist üblich, die Praxis möchte nur wissen, dass er gewollt ist.

Wer aus einem anderen Beruf kommt, hat es mit einer Stelle als Fachangestellte schwerer, weil die Ausbildung für viele Tätigkeiten vorausgesetzt wird. Offen sind am ehesten Stellen am Empfang und in der Verwaltung. Welche Wege es sonst in die Praxis gibt, beschreibt der Artikel Wege in Praxis, Apotheke und Rettungsdienst.

Aktuelle Stellen finden sich in der Trefferliste unter Medizinische Fachangestellte und Zahnmedizinische Fachangestellte.

Passende Stellen gibt es im selben Portal: aus Praxis, Therapie, Apotheke und Rettungsdienst, jeweils mit Berufsbild und Gehaltsangabe zum Vergleich.

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