Wer in einer Arztpraxis, einer Therapiepraxis, einer Apotheke oder im Rettungsdienst arbeiten will, stößt schnell auf eine Besonderheit: Die Berufe dieses Feldes sind auf ganz unterschiedliche Weise geregelt. Manche lernt man im Betrieb, manche nur an einer Schule mit staatlicher Prüfung, manche in einem Lehrgang von wenigen Monaten. Davon hängt ab, ob ein Quereinstieg möglich ist, ob Berufserfahrung angerechnet wird und welche Aufstiegswege offenstehen.
Dieser Artikel ordnet die Wege. Er ersetzt keine Beratung bei Kammer, Schule oder Agentur für Arbeit, zeigt aber, welche Frage an welche Stelle gehört.
Drei Arten von Berufen
Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz. Dazu gehören die Medizinische Fachangestellte, die Zahnmedizinische Fachangestellte und die Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Gelernt wird dual, also im Betrieb und in der Berufsschule, und geprüft wird von der zuständigen Kammer. Der Zahntechniker ist ebenfalls ein Ausbildungsberuf, gehört aber zum Handwerk und wird vor der Handwerkskammer geprüft. Wer eine solche Ausbildung macht, bekommt vom ersten Tag an eine Ausbildungsvergütung.
Berufe mit eigenem Berufsgesetz. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Diätassistenz, Pharmazeutisch-technische Assistenz, Notfallsanitäter und die medizinischen Technologieberufe sind jeweils in einem eigenen Bundesgesetz geregelt. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt, endet mit einer staatlichen Prüfung, und die Berufsbezeichnung ist geschützt. Wer sie führen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Ob für die Schule Gebühren anfallen und ob es eine Vergütung gibt, ist je nach Beruf und Bundesland verschieden; beim Notfallsanitäter ist eine Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen.
Qualifikationen nach Landesrecht. Rettungshelfer und Rettungssanitäter werden in Lehrgängen ausgebildet, die die Länder regeln. Sie dauern Wochen bis Monate und bestehen aus Unterricht und Praktika in Klinik und Rettungswache. Für viele ist das der Einstieg in den Rettungsdienst.
Wege für Quereinsteiger
In die Praxis. Ohne Ausbildung als Fachangestellte ist der Weg an den Behandlungsstuhl weitgehend versperrt, denn Ärzte und Zahnärzte dürfen viele Tätigkeiten nur an entsprechend qualifiziertes Personal delegieren. Offen sind am ehesten Stellen am Empfang, in der Terminorganisation und in der Abrechnung, vor allem in größeren Praxen und Versorgungszentren. Wer dauerhaft in der Praxis arbeiten will, kann die Ausbildung als Umschulung absolvieren; verkürzte Umschulungen werden häufig angeboten. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sie fördert, hängt vom Einzelfall ab.
Für Menschen, die schon lange in einer Praxis arbeiten, aber keinen Abschluss haben, gibt es außerdem die Externenprüfung. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung, wenn man mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war. Die Kammer entscheidet über die Zulassung im Einzelfall.
In die Apotheke. Zur Abgabe von Arzneimitteln führt nur die Ausbildung als PTA oder das Pharmaziestudium. Ohne beides sind Botendienst, Lager und Kommissionierung möglich, gelegentlich auch Aufgaben in der Warenwirtschaft. Die Ausbildung zur PKA ist der kaufmännische Weg in die Apotheke und auch für Erwachsene als Umschulung verbreitet.
In die Therapie. Bei den Berufen mit Berufsgesetz gibt es keinen Weg ohne die Ausbildung. Erfahrungen etwa aus dem Sport oder der Pflege von Angehörigen werden nicht angerechnet; verkürzen kann die Ausbildung allenfalls ein abgeschlossener verwandter Beruf, etwa der Masseur auf dem Weg in die Physiotherapie. Wer umsteigen will, plant deshalb mit der vollen Ausbildungsdauer und klärt Finanzierung und Schulplatz frühzeitig, weil die Bewerbungsfristen der Schulen oft lange vor dem Beginn liegen.
In den Rettungsdienst. Der Lehrgang zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter ist der schnellste Einstieg und wird auch von Erwachsenen im Berufswechsel häufig gewählt. Ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst im Rettungsdienst ist eine Möglichkeit, den Beruf vorher kennenzulernen. Wer dauerhaft auf dem Rettungswagen Verantwortung tragen will, braucht die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter. Vorerfahrung als Rettungssanitäter verkürzt sie nicht automatisch; welche Anrechnung möglich ist, beantwortet die Schule.
Wege nach oben
Von der Fachangestellten zur Spezialistin. In der Zahnarztpraxis führen die Fortbildungen der Zahnärztekammern von der ZFA zur Prophylaxeassistentin, zur Fachassistentin, zur Verwaltungsassistentin und bis zur Dentalhygienikerin. In der Arztpraxis sind die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, die Nichtärztliche Praxisassistentin und Fortbildungen in Bereichen wie ambulantes Operieren oder Wundversorgung verbreitet. Die höchste Stufe auf der organisatorischen Seite ist die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, eine Aufstiegsfortbildung der Ärztekammern.
Diese Fortbildungen zahlen sich oft unmittelbar aus, weil sie neue, abrechenbare Tätigkeiten ermöglichen. Vor der Anmeldung lohnt das Gespräch mit dem Arbeitgeber: Viele Praxen übernehmen Kosten oder stellen frei, wenn die Qualifikation in der Praxis gebraucht wird.
In der Therapie. Nach der Ausbildung bestimmen Zertifikatsweiterbildungen und Spezialisierungen, welche Patienten behandelt werden können. Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge eröffnen Wege in Leitung, Lehre und Forschung. Die Gründung einer eigenen Praxis setzt eine Zulassung bei den Krankenkassen voraus.
In der Apotheke. PTA können sich auf Bereiche wie Rezeptur, Sterilherstellung oder Heimversorgung spezialisieren. Wer Apothekerin werden will, braucht das Pharmaziestudium. Der Hochschulzugang ohne Abitur für beruflich Qualifizierte ist in den Ländern unterschiedlich geregelt und bei der Hochschule zu erfragen.
Im Handwerk und im Rettungsdienst. Zahntechniker können den Meister machen, der Voraussetzung für ein eigenes Labor ist. Notfallsanitäter können Praxisanleiter werden, in die Leitstelle wechseln oder Leitungsaufgaben auf der Wache übernehmen; dazu kommen Studiengänge im Rettungs- und Gesundheitsmanagement.
Mit einem ausländischen Abschluss
Wer einen Gesundheitsberuf im Ausland gelernt hat, braucht für die Berufe mit Berufsgesetz eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde, bevor die Berufsbezeichnung geführt werden darf. Für Ausbildungsberufe wie die MFA kann die Kammer die Gleichwertigkeit feststellen; das ist keine Pflicht, erleichtert aber Bewerbung und Eingruppierung. Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ des Bundes nennt für jeden Beruf die zuständige Stelle.
Welcher Weg passt
Am Anfang steht die Frage, was man im Alltag tun will: mit Patienten arbeiten, organisieren, herstellen oder im Einsatz sein. Daraus ergibt sich der Beruf und damit die Art des Zugangs. Erst danach lohnt der Blick auf Dauer, Kosten und Förderung.
Wie eine Bewerbung in der Praxis aussehen sollte, beschreibt der Artikel Bewerbung als MFA oder ZFA; wie sich Gehälter in Therapieberufen vergleichen lassen, steht unter Gehalt in Therapieberufen einordnen. Ausbildungs- und Umschulungsstellen stehen in der Trefferliste mit dem Stichwort Ausbildung.
Passende Stellen gibt es im selben Portal: aus Praxis, Therapie, Apotheke und Rettungsdienst, jeweils mit Berufsbild und Gehaltsangabe zum Vergleich.