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Gehalt

Gehalt in Therapieberufen einordnen

In Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie hängt das Gehalt weniger am Beruf als am Arbeitgeber. Wie Tarif, Kassenvergütung und Arbeitszeitregeln zusammenwirken und wie sich zwei Angebote vergleichen lassen.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Zwei Physiotherapeutinnen mit derselben Ausbildung und derselben Berufserfahrung können sehr verschieden verdienen. Die eine arbeitet in einer Klinik mit Tarifvertrag, die andere in einer Praxis, deren Inhaber das Gehalt frei festlegt. Die eine hat eine Zusatzversorgung fürs Alter, die andere nicht. Die eine behandelt im Halbstundentakt, die andere in einem engeren. Wer ein Angebot einordnen will, muss deshalb mehr vergleichen als die Zahl auf dem Vertrag.

Dieser Artikel gilt für die Heilmittelberufe – Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie – und sinngemäß für die übrigen Therapieberufe. Er nennt keine Eurobeträge, weil sie je nach Region, Arbeitgeber und Zeitpunkt stark schwanken und schnell veralten. Er beschreibt, woraus sich ein Gehalt zusammensetzt und wonach man fragen sollte.

Zwei Welten: Einrichtung mit Tarif und Praxis ohne

Kliniken, Rehabilitationszentren und Einrichtungen öffentlicher oder kirchlicher Träger zahlen fast immer nach einem Tarifwerk. Im öffentlichen Dienst ist das der TVöD bei kommunalen und der TV-L bei Landeseinrichtungen, etwa Universitätskliniken. Kirchliche Träger wenden ihre Arbeitsvertragsrichtlinien an, private Klinikketten oft Haustarife. Das Gehalt ergibt sich dann aus einer Entgeltgruppe und einer Stufe, die mit den Beschäftigungsjahren steigt. Die Tabellen sind öffentlich, und wer die Eingruppierung kennt, kennt das Gehalt.

Zum Tarifgehalt kommen Bestandteile, die im Monatsbrutto nicht sichtbar sind: eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Zusatzversorgung für das Alter, Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsarbeit, tariflich geregelte Urlaubstage. Für einen fairen Vergleich gehören sie dazu.

Ambulante Praxen sind ganz überwiegend nicht tarifgebunden. Das Gehalt wird frei vereinbart, und was eine Praxis zahlen kann, hängt an ihren Einnahmen. Dabei hilft ein Umstand, der in anderen Branchen fehlt: Die Vergütung der Krankenkassen für Heilmittel ist öffentlich. Für jeden Heilmittelbereich gibt es bundesweit geltende Verträge mit festen Preisen je Leistung. Wer wissen will, was eine Behandlungseinheit der Praxis einbringt, kann es nachlesen.

Was eine Praxis verdient – und warum das für Sie zählt

Eine Praxis erzielt ihren Umsatz im Wesentlichen aus der Zahl der Behandlungen, dem Preis je Behandlung und dem Anteil der Privatpatienten und Selbstzahler. Davon gehen Miete, Ausstattung, Verwaltung und die Gehälter ab. Daraus folgen drei Fragen, die in jedem Gespräch nützlich sind.

Wie viele Behandlungen umfasst eine Vollzeitwoche? Das ist die wichtigste Zahl überhaupt. Eine höhere Zahl an Behandlungen je Stunde erhöht den Umsatz der Praxis, verkürzt aber die Zeit je Patient und verschiebt Dokumentation und Vorbereitung oft in Pausen. Zwei Angebote mit gleichem Monatsbrutto sind nicht gleich, wenn eines davon spürbar mehr Behandlungen verlangt.

Welche Leistungen kann ich abrechnen? In der Physiotherapie gibt es Zertifikatspositionen, die nur mit einer anerkannten Weiterbildung abgerechnet werden dürfen, etwa Manuelle Therapie, manuelle Lymphdrainage oder neurologische Behandlungskonzepte. Sie bringen der Praxis mehr ein als die allgemeine Krankengymnastik. Wer ein solches Zertifikat mitbringt, hat ein begründetes Argument für ein höheres Gehalt. Ähnliches gilt in anderen Fächern für gefragte Spezialisierungen.

Wie hoch ist der Anteil an Hausbesuchen? Hausbesuche werden gesondert vergütet, kosten aber Fahrzeit. Entscheidend ist, ob diese Fahrzeit als Arbeitszeit zählt und wer das Fahrzeug stellt.

Arbeitszeit genau lesen

Ein Monatsbrutto sagt wenig ohne die Arbeitszeit, die dafür verlangt wird. Für einen Vergleich lohnt es sich, beide Angebote auf einen Stundenlohn umzurechnen: Monatsbrutto geteilt durch das Produkt aus vereinbarten Wochenstunden und 4,33, der durchschnittlichen Zahl der Wochen im Monat. Dann wird sichtbar, ob ein höheres Gehalt nur aus mehr Stunden besteht.

Dazu gehören Fragen, die selten in der Anzeige stehen:

  • Zählen Dokumentation, Berichte, Teambesprechungen und Telefonate mit Ärzten als Arbeitszeit, oder liegen sie zwischen den Terminen ohne eigenes Zeitfenster?
  • Was passiert, wenn ein Patient kurzfristig absagt? Bleibt die Zeit bezahlt, oder wird sie nachgearbeitet?
  • Wie werden Überstunden erfasst und ausgeglichen?
  • Gibt es Abend- oder Samstagstermine, und werden sie anders vergütet?

Fortbildung als Teil der Vergütung

Therapeutinnen in zugelassenen Praxen müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen, und Weiterbildungen für Zertifikate kosten Geld und Zeit. Ob ein Arbeitgeber das übernimmt, ist ein echter Teil des Angebots. Zu fragen ist nach einem jährlichen Budget, nach bezahlten Fortbildungstagen und danach, ob eine Rückzahlung vereinbart wird, wenn man die Praxis kurz nach einer teuren Weiterbildung verlässt. Solche Rückzahlungsklauseln sind zulässig, wenn sie angemessen gestaltet sind; ihr Inhalt gehört vor der Unterschrift gelesen.

Angestellt, freie Mitarbeit oder eigene Praxis

Manche Praxen bieten statt einer Anstellung eine freie Mitarbeit an, oft mit einer Beteiligung am Umsatz. Das klingt nach mehr Geld, verschiebt aber Risiken: Urlaub, Krankheit und ausgefallene Termine werden nicht bezahlt, die Sozialversicherung ist selbst zu tragen. Wer im Alltag wie eine Angestellte arbeitet – feste Zeiten, Weisungen, eingebunden in den Terminplan der Praxis –, kann als scheinselbstständig gelten. Die Deutsche Rentenversicherung kann den Status in einem eigenen Verfahren klären, und das ist vor Vertragsbeginn sinnvoller als danach.

Selbstständige Therapeutinnen ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte sind in der Regel auch selbst rentenversicherungspflichtig. Das wird bei der Gründung leicht übersehen und sollte vorher mit der Rentenversicherung geklärt werden.

Eine eigene Praxis braucht eine Zulassung bei den Krankenkassen, die Anforderungen an Räume und Ausstattung stellt, dazu Investitionen und eine Anlaufzeit, bis der Terminkalender gefüllt ist. Im Gegenzug fällt der Gewinn der Praxis bei der Inhaberin an. Ob sich das lohnt, hängt an der Region, an der Spezialisierung und an der Bereitschaft, Verwaltung und Personalführung zu übernehmen.

Eine Vergleichsliste für zwei Angebote

Für eine Entscheidung zwischen zwei Stellen hilft es, beide nach denselben Punkten aufzuschreiben:

  1. Monatsbrutto und vereinbarte Wochenstunden, umgerechnet auf einen Stundenlohn
  2. Behandlungen je Woche und Zeit je Behandlung
  3. Bezahlte Zeit für Dokumentation, Team und Fahrten
  4. Regelung bei Terminausfällen und Überstunden
  5. Urlaubstage, Sonderzahlungen, Zuschläge
  6. Betriebliche Altersversorgung
  7. Fortbildungsbudget, Fortbildungstage und Rückzahlungsklauseln
  8. Fahrzeug und Kostenerstattung bei Hausbesuchen

Erst mit diesen Angaben lässt sich sagen, welches Angebot das bessere ist. Orientierungswerte zu einzelnen Berufen zeigt der Gehaltsvergleich dieses Portals, etwa für die Physiotherapie; was der Beruf im Alltag verlangt, beschreibt das Berufsbild Physiotherapeut. Aktuelle Stellen stehen in der Trefferliste, etwa unter Physiotherapeut, Ergotherapeut und Logopäde.

Passende Stellen gibt es im selben Portal: aus Praxis, Therapie, Apotheke und Rettungsdienst, jeweils mit Berufsbild und Gehaltsangabe zum Vergleich.

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